Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Beschluss der Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn auf 12,00 € zu erhöhen und damit weite Teile unseres Tarifvertrages zu überdecken, hat die Anpassung unseres Tarifvertrags mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten zum 01.09.2022 notwendig gemacht und den Rahmen für diese Anpassung gesetzt. Die Gespräche zwischen der Gewerkschaft und uns als Arbeitgebervertreter waren angesichts der schwierigen Ausgangssituation mit Kostensteigerungen auf breiter Front, hoher Inflation und immer drängenderer Personalsituation speziell im Verkauf kompliziert und zäh. Grundsätzlich haben wir uns mit der Gewerkschaft auf einen tariflichen Mindestlohn von 12,50 € ab dem 01.09.2022, eine Angleichung von Verkaufspersonal an das Personal in der Produktion sowie die Angleichung der Löhne und Gehälter in Brandenburg an Berlin innerhalb der 19monatigen Laufzeit bis zum 31.03.2024 geeinigt.